Flugbetriebsordnung

1. Gültigkeit
 

Die Flug- und Platzordnung gilt für alle Vereinsmitglieder und Gastflieger

2. Zu- und Abfahrt

Die Zu- und Abfahrt zum Fluggelände erfolgt nur über den Asphaltweg der in Richtung Westen in die Landstraße mündet

3. Parkplatz

Die Fahrzeuge sind auf der Grünfläche östlich der Feldscheune abzustellen

4. Betriebszeiten für Flugmodelle ohne Antrieb oder mit Elektroantrieb

Ganztägig von 08:00 Uhr bis 21:00 Uhr

Mindestens jedoch eine Stunde nach Sonnanaufgang und längstens eine Stunde vor Sonnenuntergang.

Am Karfreitag und an den Totengedenktagen (Allerheiligen, Totensonntag und Volkstrauertag) ist absolutes Flugverbot.

5. Betriebszeiten für Flugmodelle mit Kolben- oder Turbinenantrieb

Montag bis Samstag  08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

                                   14:00 Uhr bis 20:00 Uhr

Mindestens jedoch eine Stunde nach Sonnanaufgang und längstens eine Stunde vor Sonnenuntergang.

Am Karfreitag und an den Totengedenktagen (Allerheiligen, Totensonntag und Volkstrauertag) ist absolutes Flugverbot.

6. Betriebsgrenzen

Aufstieg von Flugmodellen mit Verbrennungsmotoren bis maximal 25 Kg.

Bei einem Einsatz eines solchen Flugmodells darf ein Schallpegel von 82 dB(A)/25m nicht überschritten werden. Beim gleichzeitigen Betrieb von zwei Flugmodellen darf ein Schallpegel von 79 dB(A)/25m und bei drei Flugmodellen ein Schallpegel von 77 dB(A)/25m nicht überschritten werden. Es dürfen maximal 8 Flugmodelle, davon 3 mit Kolbenantrieb aufgelassen werden. Bei einem Flugmodell mit Turbinenantrieb darf der Schallpegel von 93 dB(A)/25m nicht überschritten werden.

Maximal darf ein Flugmodell mit Turbinenantrieb betrieben werden. Der gleichzeitige Betrieb des turbinengetriebenen Modells mit anderen Modellen ist nicht erlaubt.
 

Ein gültiger Lärmpass ist für den Flugbetrieb zwingend vorgeschrieben.

7. Versicherung

Voraussetzung für die Teilnahme am Flugbetrieb ist eine gültige Haftpflichtversicherung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen für den Luftsport.

8. Regeln für den Flugbetrieb

Der Flugbetrieb darf nur in Anwesenheit einer Person erfolgen, die an einer Ausbildung über Sofortmaßnahmen am Unfallort teilgenommen hat. Der Nachweis muss mitgeführt werden (z.B. Bescheinigung wie für den PKW-Führerschein). Ein vollständiger KFZ-Verbandskasten muss am Flugplatz vorhanden sein.

Vor jedem Flugbetrieb muss das Sicherheitsnetz aufgezogen werden.

9. Flugsektor

Der Flugsektor ist der Nachfolgenden Skizze zu entnehmen.

Flugverbote gelten

a. außerhalb des Flugraumes,

b. über dem Vorbereitungsraum, Zuschauerberiech und dem Parkbereich

c. Direktüberflüge von Personen und Fahrzeugen innerhalb des Flugraumes, soweit sich das Modell dabei unter 50m über Grund       befindet

d. über 140m über Grund

e. bei Feldarbeiten an angrenzenden Geländen

 

 

10. Flugleiter
 

Der Flugbetrieb ist nur unter der Aufsicht eines Flugleiters erlaube. Er überwacht den Flugbetrieb und erteilt ggf. Anweisungen. Diesen Anweisungen ist unbedingt Folge zu leisten. Der Flugleiter nummer während seiner Dienstzeit nicht am Flugbetrieb teil. Außerdem führt er das Flugbuch, in dem Beginn und Ende seiner Dienstzeit sowie besondere Ereignisse aufgeführt werden. Der Flugleiter ist während des Modellflugbetriebs ständiger Ansprechpartner für den Sonderlandeplatz Bartholomä-Amalienhof. Er hat den Beginn und das Ende des Modellflugbetriebs dem Flugleiter des Sonderlandeplatzes Bartholomä-Amalienhof mitzuteilen.

11. Start- und Landebahn

Die Start- und Landebahn wird vom Flugleiter entsprechend der Windrichtung festgelegt.

Auf der Start- und Landebahn dürfen sich nur die Personen aufhalten, die unmittelbar am Flugbetrieb beteiligt sind. Es dürfen sich keine Hinternisse auf der Start- und Landebahn befinden. Piloten und Helfer, welche die Start- und Landebahn betreten wollen, müssen sich vorher vergewissen, dass sich keine Flugmodelle im Anflug befinden. Platzüberflüge dürfen nur in Start- und Landerichtung erfolgen, wenn sich keine Personen auf der Bahn befinden.

12. Position der Piloten

Um Störungen durch zu dichtes Vorbeifliegen bzw. Vorbeirollen an Piloten zu vermeiden, stehen diese in einer Gruppe zusammen.

13. Quarztafel

Jeder Pilot muss vor dem Einschalten des Senders seine Quarztafel anbringen. Bei Doppelbelegungen sind genaue Absprachen zwischen den betroffenen Piloten zu treffen. Bei 2,4 GHz ist das nicht der Fall.

14. Grundregeln

Landende Flugmodelle haben Vorrang vor startenden Flugmodellen. Segelflugmodelle haben Vorrang vor Motorflugmodellen. Der bemannte Flugbetrieb hat in jedem Fall Vorrang und darf durch den Modellflugbetrieb nicht behindert und gefährdet werden.

15. Allgemeine Hinweise

Sauberkeit

Es versteht sich von selbst, dass jeder seinen Müll wieder mitnimmt. Der Zustand des Fluggeländes ist schließlich die Visitenkarte des Vereins

Gastflieger

Am Flugbetrieb können Gastflieger nur teilnehmen, wenn sich Vereinsmittglieder am Platz befinden und der Gast eine Tagesmittgliedschaft erworben hat. Voraussetzung für die Teilnahme am Flugbetrieb ist ein Versicherungsnachweis. Gastflieger melden sich beim Flugleiter und werden von diesem eingewiesen.

Das Flugmodell darf keine gefährlichen Mängel aufweisen.

Flugsicherheit

Bei offensichtlicher Überforderung des Piloten oder schwerwiegender Mängel am Flugmodell ist der Flugleiter angehalten, die Flugerlaubnis zu entziehen. Das gleiche gilt bei wiederholter Verletzung der Flugordnung, sowie bei Alkohol- oder Drogengenuss des Piloten.

Alle Rechte vorbehalten.

Modellflieger Bartholomä e.V.

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